1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beziehungen zwischen der Christian Pirker KEG (nachfolgend "SideStep" genannt), Abt-Moser-Gasse 2, A-9073 Klagenfurt-Viktring und dem Auftraggeber (nachfolgend "AG" genannt). Anderslautende Bedingungen bedürfen für eine Anerkennung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SideStep. Die aktuelle Version der Geschäftsbedingungen (AGB) hebt alle vorangegangen AGB auf.
Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Webseiten von SideStep unter http://www.sidestep.net dauerhaft verfügbar. Der AG wird zur Einsichtnahme, zur Abspeicherung und zum Ausdruck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich aufgefordert. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.
2. Preise, Vertragsabschluss und Leistungen
Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Angebote von SideStep sind freibleibend. Angaben zu Leistungen und Preisen auf sämtlichen Webseiten von SideStep, insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs sowie auf allen Werbeträgern, sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge des AG gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von SideStep als angenommen, sofern SideStep nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Korrekturen durch den AG nach der Abnahme der Entwurfsausarbeitung verursachen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand und sind kostenpflichtig.
Für bereits erbrachte Leistungen von SideStep, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt SideStep eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der AG keinerlei Rechte an diesen Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, eingesetzte Software und dgl. sind SideStep zurückzustellen. SideStep ist berechtigt, diese nicht zur Ausführung gelangten Leistungen anderwärtig zu verwenden.
Alle erwachsenden Barauslagen von SideStep, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom AG zu ersetzen.
3. Zusätzliche Bestimmungen für Domain-Dienstleistungen
Die Registrierung erfolgt bei einer von SideStep frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird SideStep im Verhältnis zwischen dem AG und der NIC.AT oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Jede Registrierung oder Übertragung einer Domain unterliegt den Bedingungen der zuständigen Registrierungsstelle bzw. des handelnden Registrars. Der AG ist für die Bekanntgabe genauer und korrekter Kontaktdetails verantwortlich.
SideStep hat auf die tatsächliche Domain-Vergabe der zuständigen Registrierungsstelle keinen Einfluss. SideStep kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass jeweils eine für den AG beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann oder aber eine dann tatsächlich zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter auf Dauer Bestand haben kann. Insbesondere wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits nach den Vergaberichtlinien der einzelnen Registrierungsstellen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Gepflogenheiten im Internetverkehr insgesamt weder eine jeweilige Vergabestelle noch SideStep eine Einzelprüfung von Domainanträgen vorzunehmen hat und eine solche auch nicht vornimmt. Vielmehr ist der AG dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter und/oder Straf- bzw. Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzlichen Regelungen verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem AG.
SideStep ist nicht verpflichtet, die vom AG beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
SideStep behält sich vor, den Registrar jederzeit zu wechseln, um ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis anbieten zu können. Der AG ermächtigt und bevollmächtigt daher SideStep, den Registrar jederzeit zu wechseln.
Sämtliche Domain-Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich jeweils festgelegten Abrechnungsperioden. Eine Abrechnungsperiode währt grundsätzlich zwölf (12) Monate, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen ein anderes. Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt worden ist.
Domaineinrichtungs- und -pflegeentgelte können nicht, auch nicht anteilig, erstattet oder verteilt berechnet werden.
Zusätzlich gelten die AGB der Firma Ledl.net GmbH, erhätlich unter www.domaintechnik.at/agb
4. Zusätzliche Bestimmungen für Web-Hosting Dienstleistungen
SideStep ist kein Internet-Service-Provider (ISP). Bei der Verschaffung von Speicherplatz im Internet (Web-Hosting) wird SideStep im Verhältnis zwischen dem AG und dem Web Hoster (ISP) lediglich als Vermittler tätig. Jede Vermittlung von Internet-Speicherplatz unterliegt den Bedingungen des jeweiligen ISP. Ausgenommen sind Web-Hosting-Angebote von SideStep ohne eigenen FTP-Zugang für den AG, hier gilt SideStep als Anbieter. Hierbei arbeitet SideStep mit einer amerikanischen Partnerfirma zusammen, welche einen Teil der Dienstleistungen (insb. die Serverwartung und Anbindung ans Internet) zur Verfügung stellt.
Die Leistung Web-Hosting steht 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung. Betriebsunterbrechungen sind möglich. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Weder SideStep noch ihre Partnerfirmen oder Mitarbeiter können gewährleisten, dass der Dienst ununterbrochen fehlerfrei zur Verfügung steht.
SideStep übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Seiten. Der AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Inhalt seiner Internet-Präsenz weder gegen geltendes Recht in Österreich, der EU, noch in den USA verstößt. Hierzu zählen besonders rechtsextreme oder verfassungsfeindliche Inhalte. Des weiteren dürfen keine Online-Chat-Lines betrieben oder pornographische Inhalte dargestellt werden. Auch die Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht, dürfen nicht verletzt werden. Bei Nichtnachkommen einer dieser Verpflichtungen ist SideStep berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu kündigen und die Daten des Vertragspartners an Dritte (geschädigte Parteien, Behörden) weiterzugeben.
SideStep oder der ISP heben eine einmalige Einrichtungspauschale und eine monatliche Bereitstellungspauschale ein. Die monatlichen Kosten fallen auch im ersten Monat in voller Höhe an. In den Kosten nicht enthalten sind die Kosten des Internetzuganges.
Die Mindestvertragsdauer beträgt drei (3) Monate und ist ansonsten unbefristet. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien monatlich (zum Monatsende) mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen schriftlich per Post gekündigt werden.
SideStep ist bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von fünf (5) Werktagen und Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung, nach eigenem Ermessen zur Diensteunterbrechung oder zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt.
Der AG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses SideStep bzw. der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. SideStep bzw. der ISP ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt.
Der AG ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten. Die Sicherungskopien des AG dürfen nicht am Server gespeichert werden.
5. Honorar und Zahlung
Der Honoraranspruch von SideStep beginnt, sobald die Leistung erbracht wurde. Zur Deckung des Aufwandes ist SideStep berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Alle Leistungen von SideStep, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Der AG ist verantwortlich, dass der vollständige Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug auf das Konto von SideStep bezahlt wird. Etwaige Spesen (Bankspesen, Scheckgebühren, Anwaltskosten, Inkassounternehmenskosten etc.) sind in voller Höhe vom AG zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 9,97% p.a. in Rechnung gestellt, sowie Mahnspesen in der Höhe von Euro 4,90 pro Mahnschreiben. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SideStep.
Gegen Ansprüche von SideStep kann der AG nur mit gerichtlich festgestellten oder von SideStep anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.
6. Überlassung von Datenmaterial
Der AG stellt SideStep alle in die Internet und/oder CD-ROM Präsentation einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der AG verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom AG zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Präsentation verfolgten Zwecke eignen, ist SideStep nicht verpflichtet. Zu den vom AG bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Tabellen, Bilder, Grafiken und Logos. Der AG versichert, dass er an den zur Verfügung gestellten Inhalten das vollständige Verwertungs- und Urheberrecht besitzt.
Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen (z.B. Prospekte, Bilder, Dias, CD-ROM) werden auf Wunsch retourniert. SideStep übernimmt keinerlei Haftungen oder Schadenersatzansprüche falls Unterlagen beschädigt werden oder nicht mehr verfügbar sind.
7. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sämtliche erbrachten Leistungen, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von SideStep und können jederzeit von SideStep zurückverlangt werden. Durch die Zahlung des Honorars, erwirbt der AG nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang (Auftritt im Internet und/oder Präsentation auf CD-ROM). Sofern keine gegenteilige Vereinbarung mit SideStep getroffen wurde, darf der AG die Leistungen von SideStep nur selbst nutzen.
Änderungen von Leistungen von SideStep durch den AG - wie z.B. die Änderung von Quellcode, Grafiken und dgl. - sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SideStep und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von SideStep, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist eine schriftliche Zustimmung von SideStep erforderlich. Dafür steht SideStep und dem Urheber eine gesonderte Vergütung zu.
Für grafische Leistungen von SideStep, die nicht durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten die Geschäftsbedingungen der Grafik-Design-Austria (GDA).
SideStep ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien mit Erstellercode (Flash, Photoshop, Programmcode etc.) herauszugeben, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Die Übergabe von Datenträgern, Dateien und Daten ist gesondert zu vergüten.
8. Kennzeichnung
SideStep ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf SideStep und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem AG dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
9. Genehmigung
Alle Leistungen von SideStep (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Farbausdrücke, digitale Grafiken/Bilder und Animationen, Texte und publizierte Internet-Auftritte) sind vom AG zu überprüfen und binnen fünf (5) Arbeitstagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom AG genehmigt.
Der AG wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von SideStep-Leistungen überprüfen lassen. SideStep veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des AG; die damit verbundenen Kosten hat der AG zu tragen.
10. Termine
SideStep bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den AG allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er SideStep eine Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an SideStep. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SideStep. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von SideStep - entbinden SideStep jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Sollten Verzögerungen durch den Kunden auftreten, behält sich SideStep das Recht vor, den Fertigstellungstermin nach eigenem Ermessen zu verschieben.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der AG hat allfällige Reklamationen innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Leistung durch SideStep schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem AG nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch SideStep zu. Falls innerhalb dieser fünf (5) Tage Dritte an der von SideStep erbrachten Leistung Änderungen bzw. Wartungsarbeiten durchgeführt haben, führt SideStep Verbesserungsarbeiten durch und verrechnet diese gesondert.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch SideStep beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des AG übernimmt SideStep keinerlei Haftung.
12. Lizenzierung
Für von SideStep gelieferte, nicht aber von SideStep produzierte Software ("Fremdsoftware"), gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareproduzenten, die der Fremdsoftware jeweils beigefügt sind.
Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der AG die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen. Für die Funktionalität und Fehlerfreiheit der Software von Drittunternehmen leistet SideStep nur in jenem Ausmaß Gewähr, wie vom Drittunternehmen gegenüber SideStep Gewährleistung übernommen wird. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
13. Haftung
Für Mängel ihrer Leistungen haftet SideStep nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. SideStep ist für Inhalte inkl. Bildmaterial, die der AG bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist SideStep nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Auf die geltenden Bestimmungen und Informationspflichten nach dem Mediengesetz, dem E-Commerce-Gesetz sowie dem UGB wird der AG aufmerksam gemacht. Sollten Dritte SideStep wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der AG, SideStep von jeglicher Haftung freizustellen und SideStep die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
14. Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden mittels einer EDV-Anlage verarbeitet. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der AG erklärt sich einverstanden, dass bei Bedarf die notwendigen Daten des AG an die Partnerunternehmen von SideStep zum Zwecke der Vertragserfüllung weitergegeben werden können. Weiters erklärt sich der AG einverstanden, dass SideStep die Daten für Marketingaktionen wieder verwenden darf. Die Zustimmung zur Marketingverwendung kann jederzeit (schriftlich oder per eMail) widerrufen werden.
15. Email-Newsletter
Der AG stimmt zu, von SideStep den quartalsmäßig erscheinenden Newsletter zu erhalten. In diesem informiert SideStep über aktuelle Entwicklungen, neue Dienstleistungen und Produkte des Unternehmens.
16. Gerichtsstand und Rechtswahl
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz von SideStep, die Stadt Klagenfurt, vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
17. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.
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