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Praxistipps für erfolgreiche Newsletter

Ein guter Newsletter erhöht den Bekanntheitsgrad Ihres Unternehmens, hilft Ihnen mit potentiellen Kunden in Kontakt zu treten und hält Sie bei bestehenden Kunden im Bewusstsein. In diesem Beitrag erhalten Sie praktische Tipps zur Erstellung eines erfolgreichen Email-Newsletters. « weiter »


Wußten Sie schon ...

  • Versenden von Emails und SMS lt. Telekommunikationsgesetz
Bekannterweise wurden mit § 107 (TKG 2003 - BGBl I 70/2003) die Bestimmungen zum Versenden von Emails und SMS neu geregelt. Laut TKG 2003 sind B2B-Mailings (Business to Busines) auch ohne vorheriges Einverständnis gestattet. Der Empfänger muß aber die Möglichkeit haben, den Empfang weiterer Emails abzulehnen. B2C-Mailings (Business to Consumer) sind ohne vorherige Zustimmung durch den Konsumenten zulässig wenn folgende 3 Voraussetzungen erfüllt werden:
  1. der Absender hat die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten UND
  2. die Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen UND
  3. der Kunde hat klar und deutlich die Möglichkeit erhalten, den Empfang solcher Emails bei der Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen.


  • Gesetze online abrufen
Beim Betreiben von Internetseiten und Online-Marketing sind gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Vorallem die Inhalte des Datenschutz-, Urheber- und Telekommunikationsrechts sind von besonderer Bedeutung. Diese und weitere Gesetzblätter können Sie über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts im Internet abrufen: www.ris.bka.gv.at